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Antwort: Zu welchen Anlässen sollte man den Nachsendservice der Deutschen Post beauftragen?
Zu welchen Anlässen sollte man den Nachsendservice der Deutschen Post beauftragen?
- Umzug
- Sterbefall
- Sonstige Gründe (Pflegefall, Insolvenzen, etc.)
- Vorübergehende Abwesenheit, d.h. vorübergehende Änderung der Adresse (z.B. befristete Versetzungen, Kuraufenthalte, etc.)
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